Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und Pflege

Alltagsbegleitung vs. Pflege – wer macht was?

Kurz erklärt: Zwei Rollen – ein Ziel

Alltagsbegleitung und Pflege verfolgen das gleiche Ziel: Selbstständigkeit erhalten, Angehörige entlasten und den Alltag sicher gestalten. Die Aufgaben und Abrechnungswege sind jedoch unterschiedlich. Hier erfahren Sie, wer was übernimmt und wie Sie die passende Hilfe wählen.







Inhaltsverzeichnis





TL;DR – der Unterschied in 30 Sekunden

Alltagsbegleitung:
Begleitung, Aktivierung, Gespräche, Organisation, haushaltsnahe Unterstützung – keine körperbezogene oder medizinische Pflege.

Pflege (Pflegedienste):
Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, Ernährung) und Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen) – durch qualifiziertes Personal.

Abrechnung:
Alltagsbegleitung meist über Entlastungsbetrag § 45b SGB XI; Pflege über Pflegesachleistungen/Pflegegeld bzw. häusliche Krankenpflege (SGB V).


Definitionen: Alltagsbegleitung & Pflege

Alltagsbegleitung
unterstützt bei der Alltagsgestaltung: Struktur geben, Gesellschaft leisten, zu Terminen begleiten, leichte haushaltsnahe Tätigkeiten übernehmen, an Aktivierung erinnern und Angehörige durch diese Alltagshilfen entlasten.

Pflege
meint die Grundpflege (z. B. Waschen, Anziehen, Lagern) und die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (z. B. Injektionen, Wundversorgung). Dies erfolgt durch ambulante Pflegedienste mit entsprechendem Pflegepersonal.


Aufgaben & Grenzen


Was Alltagsbegleitung typischerweise leistet

Begleitung: Arzt, Apotheke, Behörden, Einkaufen, Spaziergänge.

Aktivierung & Teilhabe: Gespräche, Gedächtnisübungen, Struktur im Alltag.

Haushaltsnahe Hilfe: leichte Reinigung, Wäsche, Küche im üblichen Rahmen.

Organisation: Termine, Schriftverkehr im Alltag, digitales Unterstützen (Handy/Tablet).


Was zur Pflege gehört (und damit nicht Alltagsbegleitung ist)

Körperbezogene Pflege: Waschen, Duschen/Baden, Intimpflege, An- und Auskleiden, Lagern.

Behandlungspflege: Medikamentengabe, Injektionen, Verbände, Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen, Katheter-/Stomaversorgung.


Qualifikationen

Alltagsbegleitung:
je nach Bundesland Zertifizierung / Anerkennung als sogenanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag (AZUA) – Grundlage für die Abrechnung über § 45b SGB XI.

Pflege:
examiniertes Pflegepersonal bzw. geschulte Pflegehilfskräfte in ambulanten Pflegediensten mit Zulassung.


Abrechnung & Leistungen (Kurzüberblick)

Alltagsbegleitung:
meist über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) bei anerkannten Angeboten (AZUA). Regionale Anerkennungsregeln beachten.

Pflege (SGB XI):
Pflegesachleistungen oder Pflegegeld (bzw. Kombination) je nach Pflegegrad, erbracht durch Pflegedienste.

Behandlungspflege (SGB V):
ärztliche Verordnung, Abrechnung über die Krankenkasse durch den Pflegedienst.


Tabelle: Wer macht was?

Aufgabenvergleich zwischen Alltagsbegleitung und Pflege
Aufgabe Alltagsbegleitung Pflege (Pflegedienst)
Begleitung (Arzt/Behörde/Einkauf/Spaziergang) Ja Optional, primär nicht
Gespräche & Aktivierung Ja Begrenzt, nicht Kernaufgabe
Haushaltsnahe Hilfe (leicht) Ja Nur ausnahmsweise
Körperpflege (Waschen, Anziehen) Nein Ja (Grundpflege)
Medikamentengabe/Injektionen/Verbände Nein Ja (Behandlungspflege)

Synonyme für „Alltagsbegleiter:in“ – was ist gemeint?

Im Alltag kursieren verschiedene Begriffe mit ähnlicher Stoßrichtung. Wichtig ist, was konkret geleistet und wie abgerechnet wird:

Alltagshilfe / Alltagshelfer:in
gebräuchlich für Unterstützung im Alltag.

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AuA)
offizieller Sammelbegriff (Landesrecht) für anerkannte Angebote nach § 45b.

Betreuungsdienst (ambulant)
je nach Land mit Anerkennung; teils andere Abrechnungswege möglich.

Seniorenassistenz
eher freier Marktbegriff, Inhalte variieren.

Betreuungskraft § 43b
nicht ambulant: zusätzliche Betreuung in stationären Einrichtungen.

Pflegeassistent:in / Pflegehilfskraft
Begriffe aus der Pflege, nicht Alltagsbegleitung.


Kostenfreies Kennenlerngespräch

Gemeinsam klären wir, ob Alltagsbegleitung, Pflege oder eine Kombination für Ihre Situation sinnvoll ist – transparent und unkompliziert.

Jetzt Termin anfragen


FAQ


Kann Alltagsbegleitung beim Duschen helfen?

Nein. Körperbezogene Pflege ist Aufgabe von Pflegediensten.

Darf Alltagsbegleitung Medikamente stellen oder geben?

Nein. Medikamentenmanagement und -gabe gehört zur Behandlungspflege bzw. in die Verantwortung des Pflegedienstes.

Können Alltagsbegleitung und Pflegedienst parallel laufen?

Ja. Häufig ist die Kombination ideal: Der Pflegedienst übernimmt Pflege, die Alltagsbegleitung gestaltet den Alltag.