Entlastungsbetrag § 45b – einfach erklärt

Entlastungsbetrag § 45b – verständlich erklärt

Mehr Luft im Alltag – richtig genutzt ein echtes Plus

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei alltäglichen Aufgaben – von Haushalt über Begleitung bis hin zu Betreuungsangeboten. Hier erfahren Sie kompakt, wer Anspruch hat, wofür der Betrag genutzt werden kann und wie die Abrechnung funktioniert – Schritt für Schritt und praxisnah.







Inhaltsverzeichnis





TL;DR – In 60 Sekunden starten

Pflegegrad prüfen (ab Pflegegrad 1).

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag auswählen.

Leistungsumfang abstimmen und beauftragen.

Nachweise sichern: Leistungsnachweis/Rechnung.

Abrechnung: Direktabrechnung mit Anbieter oder Erstattung über die Pflegekasse.


Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1). Der Betrag ist zweckgebunden für Leistungen, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.


Wofür darf der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Grundsätzlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Typische Beispiele:

Haushalt & Organisation: Einkaufen, Reinigung leichter Art, Wäsche, Struktur im Alltag.

Soziale Teilhabe & Begleitung: Spaziergänge, Arzt-/Behördengänge, Aktivierung, Gespräche.

Betreuung: Beaufsichtigung, Beschäftigung, Alltagsgestaltung.

Teilstationär / Kurzzeitpflege: In bestimmten Fällen zur Mitfinanzierung von Eigenanteilen einsetzbar.

Wichtig: Die Anerkennung der Angebote richtet sich nach Landesrecht bzw. Vorgaben der Kasse. Fragen Sie im Zweifel nach, ob ein Anbieter abrechnungsfähig ist.


So nutzen Sie den Entlastungsbetrag: Schritt für Schritt


1) Anerkannte Angebote finden

Listen anerkannter Angebote führen häufig Pflegestützpunkte, Landesbehörden oder Ihre Pflegekasse. Achten Sie auf Stichworte wie „Anerkennung nach Landesrecht“ bzw. „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.

2) Leistung wählen & beauftragen

  • Bedarf klären (z. B. Haushalt, Begleitung, stundenweise Betreuung).
  • Leistungsumfang abstimmen (Häufigkeit, Dauer, Inhalte).
  • Schriftlich beauftragen (Vertrag/Beauftragungsformular).

3) Durchführung & Nachweise

  • Leistungsnachweis mit Datum, Dauer, Inhalt; Unterschrift nicht vergessen.
  • Rechnung/Beleg aufbewahren – prüfen, ob Direktabrechnung möglich ist.

4) Abrechnung: direkt oder Erstattung

Es gibt zwei Wege – abhängig von Anbieter/Kasse:

Direktabrechnung:
Der Anbieter rechnet mit der Pflegekasse ab; Sie erhalten eine Leistungsübersicht.

Kostenerstattung:
Sie reichen Rechnung/Nachweise bei der Pflegekasse ein und erhalten eine Erstattung bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.


Fristen & Übertrag

Der Entlastungsbetrag ist ein monatliches Budget. Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen werden; beachten Sie die jährlichen Fristen (i. d. R. Nutzung teilweise auch im Folgehalbjahr möglich). Maßgeblich sind die konkreten Regelungen Ihrer Pflegekasse.



Häufige Stolpersteine – und wie Sie sie vermeiden

Keine Anerkennung:
Prüfen Sie vorab, ob der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.

Fehlende Nachweise:
Leistungsnachweis/Rechnung vollständig ausfüllen lassen.

Fristen verpasst:
Budgetstände und Jahresfristen im Blick behalten.

Verwechslung mit anderen Leistungen:
Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und unterscheidet sich von Pflegegeld/Sachleistungen.


Checkliste: Was benötige ich?

Pflegegrad
(Bescheid) und Versicherten-/IK-Daten.

Nachweis der Anerkennung
des Anbieters (falls erforderlich).

Beauftragung/Vertrag
mit Leistungsbeschreibung.

Leistungsnachweise
(Datum, Zeiten, Inhalte, Unterschrift).

Rechnungen/Belege
für die Kasse (bei Kostenerstattung).


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FAQ: Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter anerkannt ist?

Fragen Sie nach der Anerkennung nach Landesrecht bzw. danach, ob der Anbieter als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ abrechnen kann. Pflegestützpunkte/Pflegekassen helfen mit Listen.

Kann ich mehrere Angebote kombinieren?

Ja – solange die Leistungen anerkannt sind und das monatliche Budget hierfür ausreicht.

Was passiert, wenn die Rechnung höher ist als mein Monatsbudget?

Die Kasse erstattet nur bis zur Höhe des verfügbaren Budgets. Darüber hinausgehende Beträge tragen Sie selbst – oder Sie planen die Leistungen verteilt über mehrere Monate.