Alltagsbegleiter Abrechnung Pflegekasse – verständlich & praxisnah (131 € Entlastungsbetrag)

Abrechnung über die Pflegekasse – klar erklärt, sauber abgewickelt

Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI funktioniert und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse bei anerkannter Alltagsbegleitung abläuft – ohne Fachjargon, dafür mit Klarheit und Plan.

Was bedeutet „Abrechnung Pflegekasse“?

„Abrechnung über die Pflegekasse“ heißt: Kosten für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag müssen nicht vollständig privat getragen werden, sondern werden – im gesetzlichen Rahmen – über die Pflegekasse finanziert. Dafür steht der Entlastungsbetrag zur Verfügung.

Ich bin zertifizierter Anbieter nach §45b SGB XI, dokumentiere Leistungen nachvollziehbar und sorge für eine saubere, zweckgebundene Abwicklung. Wichtig: keine Rechtsberatung – verständliche Information & praktische Unterstützung.

Unverbindlich informieren & Termin anfragen
Abrechnung Pflegekasse: Unterlagen ordentlich sortiert für die Einreichung Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI im häuslichen Umfeld
131 € Entlastungsbetrag pro Monat nach §45b SGB XI

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (131 €)

2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat (also 1.572 € pro Jahr). Das Budget ist zweckgebunden und wird für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet – zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Stärkung der Selbstständigkeit.

  • 131 € pro Monat / 1.572 € pro Jahr
  • Keine Barauszahlung – zweckgebundene Verwendung
  • Regelmäßige Planung hilft, Ansprüche auszuschöpfen
  • Nicht genutzte Beträge können (kassenabhängig) verfallen
Anspruch prüfen & Termin sichern


Inhaltsverzeichnis


  1. Welche Leistungen sind abrechnungsfähig?
  2. Ablauf: Schritt für Schritt zur Abrechnung
  3. Praxisbeispiele – so kann das aussehen
  4. Regionale Unterstützung in Hameln & Umgebung
  5. FAQ: Abrechnung Pflegekasse




Welche Leistungen sind abrechnungsfähig?

Die Anerkennung richtet sich nach §45b SGB XI und landesrechtlichen Vorgaben. Typischerweise sind folgende Bausteine abrechnungsfähig:

  • Begleitung zu Arztterminen, Therapien, Behörden, Bank oder Einkäufen
  • Aktivierende Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Gespräche, Gedächtnis- und Orientierungsübungen
  • Organisatorische Unterstützung: Termine koordinieren, Unterlagen ordnen, Anträge und Schriftverkehr begleiten
  • Technikhilfe: Telefon/Tablet einrichten, messengern, Videoanrufe mit Angehörigen organisieren
  • Leichte hauswirtschaftliche Unterstützung im Rahmen der Anerkennung – strukturiert und alltagsnah

Nicht übernommen werden in der Regel Bargeldauszahlungen, reine Sachkäufe oder Leistungen außerhalb des anerkannten Angebotsrahmens. Ich mache transparent, was sinnvoll und abrechnungsfähig ist – und wenn etwas nicht darunter fällt, finden wir eine klare, faire Lösung.



Ablauf: Schritt für Schritt zur Abrechnung

Strukturiert, nachvollziehbar und ohne Umwege – damit die Pflegekasse rasch prüfen kann:

  1. Kontakt & Anspruch klären: Pflegegrad & Pflegekasse benennen; Ziele, Umfang und Rhythmus festhalten.
  2. Einsatz planen: Inhalte & Termine gemeinsam abstimmen – auf Wunsch mit festen Zeitfenstern.
  3. Durchführung & Nachweis: Leistungen erbringen und im Leistungsnachweis dokumentieren.
  4. Abrechnung: Je nach Kasse Direktabrechnung oder Einreichung der Rechnung mit Nachweisen.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ich unterstütze Sie mit klaren Informationen und einer pragmatischen, sauberen Abwicklung.



Praxisbeispiele Alltagsbegleitung – Entlastungsbetrag §45b SGB XI sinnvoll im Alltag nutzen

Viele Klientinnen und Klienten nutzen den Entlastungsbetrag sehr gezielt, um Entlastung spürbar zu machen und Angehörige zu unterstützen. Ein häufiges Beispiel ist die regelmäßige Begleitung zu Arzt- und Therapieterminen: Wir planen gemeinsam ein festes, gut passendes Zeitfenster (z. B. montags 9–11 Uhr), besprechen die Wege, ich helfe beim An- und Ausziehen der Jacke, organisiere Unterlagen und sorge dafür, dass Ergebnisse zu Hause verständlich ankommen. Andere wählen eine wöchentliche Einkaufshilfe mit gemeinsamer Planung, Fahrten, Tragen und Verstauen – inklusive kurzer Bestandsaufnahme im Kühlschrank, damit nichts doppelt gekauft wird. Sehr hilfreich ist auch eine kombinierte Lösung: zwei kurze, aktivierende Einsätze für Spaziergänge und Gespräche plus ein längerer Termin im Monat, in dem Papierkram sortiert, Termine koordiniert oder Technikthemen (Telefon, Tablet, Videoanrufe) in Ruhe angegangen werden.

Je nach Situation kann die Unterstützung flexibel verändert werden: Wenn etwa eine Untersuchung ansteht, schieben wir zusätzliche Begleitung ein; in ruhigeren Wochen genügt ein kurzer Strukturtermin. Wichtig ist, dass Einsätze klar vereinbart und transparent dokumentiert werden – mit einem Leistungsnachweis, der Zweck und Umfang nachvollziehbar macht. Das erleichtert der Pflegekasse die zügige Zuordnung und schafft für Sie Sicherheit. Für viele Familien bewährt sich eine monatliche Budgetplanung, damit die 131 € pro Monat sinnvoll genutzt werden und nicht ungenutzt verfallen. Ich stimme mich auf Wunsch mit Angehörigen ab, halte Absprachen schriftlich fest und kümmere mich – wenn möglich – um die Direktabrechnung mit der Pflegekasse. So bleibt mehr Zeit und Energie für das, was guttut: Orientierung, Teilhabe und ein Alltag, der wieder leichter von der Hand geht.

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Alltagsbegleiter Abrechnung Pflegekasse


Regionale Unterstützung in Hameln, Bad Münder, Springe, Hildesheim & Region Hannover

Als regionaler Anbieter bin ich schnell vor Ort, kenne Wege, Anlaufstellen und Besonderheiten der Umgebung. Das sorgt für kurze Abstimmungen und verlässliche Termine in Hameln, Bad Münder, Springe, Hildesheim & der Region Hannover. Zertifiziert nach §45b SGB XI – Leistungen abrechnungsfähig. Keine Rechtsberatung; klare Information & praktische Unterstützung.



Ablauf der Abrechnung mit der Pflegekasse: Schritt für Schritt erklärt

Klarheit bei der Abrechnung – einfach starten

Ich mache die Abrechnung mit der Pflegekasse für Sie leicht: klare Absprachen, saubere Dokumentation, verlässliche Kommunikation. So bleibt mehr Zeit und Energie für das, was zählt.

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FAQ: Abrechnung Pflegekasse



Wie hoch ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (entspricht 1.572 € pro Jahr). Er wird zweckgebunden für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gut zu wissen: Die monatlichen Beträge verfallen nicht sofort, sondern können angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Dadurch lassen sich auch größere Unterstützungsblöcke planen (z. B. mehrere längere Einsätze). Der Entlastungsbetrag kann außerdem genutzt werden, um Eigenanteile bei teilstationären Angeboten wie Tages-/Nachtpflege oder bei Kurzzeitpflege zu reduzieren – immer innerhalb der gesetzlichen Zweckbindung.



Wer kann den Entlastungsbetrag nutzen?

Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause leben (häusliche Pflege). Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob zusätzlich ein Pflegedienst ins Haus kommt oder Angehörige pflegen. Wichtig ist, dass die Leistung von landesrechtlich anerkannten Anbietern der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ erbracht wird. In vielen Bundesländern zählen dazu auch qualifizierte Nachbarschaftshilfe-Angebote. Angehörige können den Entlastungsbetrag nicht einfach „an sich selbst“ auszahlen lassen; nur wenn sie Teil eines anerkannten Angebots sind, ist eine Abrechnung möglich. Ein gesonderter Antrag auf den Entlastungsbetrag ist in der Regel nicht nötig – abgerechnet wird über die Pflegekasse mit den entsprechenden Nachweisen.



Welche Leistungen sind über die Pflegekasse abrechenbar?

Alle anerkannten Unterstützungsangebote im Alltag, die entlasten und Selbstständigkeit fördern. Dazu gehören z. B. Begleitung und Betreuung (Arzt-/Therapietermine, Spaziergänge, Gespräche, Aktivierung/Memory-Training), haushaltsnahe Hilfen (Aufräumen, Reinigung, Wäsche, Einkaufen, einfache Essensvor- und -zubereitung; regional teils auch Glasreinigung, sofern als anerkanntes Angebot registriert), organisatorische Unterstützung (Termin- und Rezeptmanagement, Sortieren von Unterlagen) sowie Technikhilfe (Handy/Tablet/Smart-Home einrichten). Nicht über den Entlastungsbetrag finanzierbar sind medizinische Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen), umfangreiche Renovierungen, schwere Gartenbauarbeiten o. Ä. – hierfür gibt es andere Leistungsbereiche.



Wie funktioniert die Abrechnung?

Nach dem Einsatz wird die Leistung dokumentiert (Leistungsnachweis) und innerhalb des Monats oder gesammelt abgerechnet. Es gibt zwei Wege: Direktabrechnung durch den anerkannten Anbieter mit der Pflegekasse (meist mit unterschriebenem Leistungsnachweis und ggf. Abtretungserklärung) oder Erstattung – Sie erhalten eine Rechnung, bezahlen diese und reichen sie bei der Pflegekasse zur Erstattung ein. In beiden Fällen gilt der monatliche Höchstbetrag von 131 €. Was darüber hinausgeht, ist privat zu tragen. Fristen beachten: Nicht genutzte Beträge können angespart und spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden; danach verfallen sie. Tipp: Fragen Sie bei der Kasse regelmäßig Ihr Restguthaben ab, damit Sie den Topf optimal ausschöpfen.



Bieten Sie rechtliche Beratung an?

Nein – keine Rechtsberatung. Sie erhalten von mir jedoch klar verständliche Informationen, praktische Orientierung und Hilfe bei der organisatorischen Abwicklung mit der Pflegekasse (z. B. beim Ausfüllen von Nachweisen oder der Wahl des passenden Abrechnungswegs). Für verbindliche Rechtsauskünfte verweise ich auf zum Beispiel die Pflegekasse, die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder unabhängige Beratungsstellen.



Zertifiziert nach §45b SGB XI – Leistungen abrechnungsfähig bei Pflegekassen. Für Details melden Sie sich gern.